Die Europäische Union hat 1979 die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und 1992 die Vogelschutzrichtlinie verabschiedet. Beide Texte sind bis heute die wichtigsten Instrumente zur Regelung des nachhaltigen Schutzes der Natur auf europäischem Gebiet. In Anwendung dieser Richtlinien ist es verboten geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten und ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören...
Zusammenfassung der DFBEW-Konferenz zu „Onshore-Windenergie nach Ende der Förderung: Repowering oder Weiterbetrieb?“ Die Konferenz fand am 2. und 3. März 2021 mit knapp 150 Teilnehmern statt...