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Zusammenfassung der Konferenz zu Bürgerwindenergie in Deutschland und Frankreich

Das Thema Bürgerwindenergie, bei dem man in Deutschland auf langjährige Erfahrungen zurückblickt, sorgt nicht zuletzt aufgrund des Mitte Juni 2014 vorgelegten Gesetzentwurfs zur Energiewende in Frankreich, in dem eine Verpflichtung zur bürgerbeteiligten Mitfinanzierung von Erneuerbaren-Projekten vorgesehen ist, auch in Frankreich für großes Interesse. Und so erfuhr die Konferenz „Windenergie gewinnbringend gestalten: Bürgerbeteiligung in Deutschland und Frankreich“, die am 3. Juli 2014 in der Deutschen Botschaft in Paris stattfand, regen Zulauf:

Gut 150 Projektentwickler, Vertreter von Bürgerinitiativen, Industrievertreter sowie regionale und nationale Behördenvertreter aus beiden Ländern haben die Veranstaltung genutzt, um die Rolle und Einbindung von Bürgern in Windenergieprojekte und die Frage zu diskutieren, welche Voraussetzungen für die Errichtung eines Bürgerwindparks erfüllt sein müssen bzw. welche Modelle der Bürgerbeteiligung es heute jeweils in beiden Ländern gibt.

Während Bürgerwindparks in Deutschland heute zumeist als Genossenschaft oder GmbH & Co KG geplant und umgesetzt werden, stehen in Frankreich von der SEM als kommunaler Unternehmensform über die vereinfachte Aktiengesellschaft SAS bis zur gemeinnützigen Genossenschaft SCIC verschiedene juristische Strukturen zur Disposition. Deren jeweilige Vor- und Nachteile sowie die damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen wurden im Einzelnen dargelegt und mit Blick auf künftige Entwicklungen des Rechtsrahmens analysiert.

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