
Windenergietariferlass: Anhörung vor dem EuGH
Im Rahmen des am 15. Mai 2012 eingeleiteten Verfahrens um das Fördersystem für die Windenergie in Frankreich und den Windenergietariferlass vom 17. November 2008 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) fand am 24. April 2013 eine Anhörung statt. Verschiedene Parteien, darunter die französische Regierung, die Europäische Kommission, ein griechischer Regierungsvertreter, der französische Erneuerbaren-Verband SER und der Windkraft-Gegnerverein Vent de colère, wurden zu der Frage angehört, ob der Fördermechanismus für die Windenergie als staatliche Beihilfe zu betrachten ist. Die Europäische Kommission und der Verein Vent de colère vertraten die Auffassung, dass es sich bei dem Fördermechanismus um eine staatliche Beihilfe handelt, nicht zuletzt aufgrund der Entscheidung der französischen Regierung im vergangenen Januar, dass der Stromversorger EDF das im Zusammenhang mit dem CSPE-Ausgleich getragene Defizit über die CSPE-Umlage bis 2018 rückerstattet bekommt und die den verspäteten Zahlungen geschuldeten Mehrkosten vom Staat getragen werden.
Die Kommission hat zudem die Notwendigkeit herausgestellt, dass Frankreich das Fördersystem notifizieren lässt und hervorgehoben, dass der Umstand, dass die beteiligten Akteure öffentliche Träger sind und der Staat in dem Fördersystem eine tragende Rolle spielt, für eine staatliche Beihilfe spricht. Die französische Regierung, der griechische Regierungsvertreter und der SER haben wiederum die Position vertreten, dass das Fördersystem nicht als staatliche Beihilfe zu bewerten ist. In der Argumentation wurde unter anderem auf die in der EU-Richtlinie 2009 festgelegten europäischen Zielsetzungen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien, die Rolle der Caisse des dépôts et consignations (CDC) und die Verwaltung der CSPE-Umlage verwiesen. Die Schlussanträge des Generalanwalts zum Abschluss der Anhörung dürften am 11. Juli 2013 verlesen werden und eine Entscheidung in den darauf folgenden Monaten fallen.