
Windenergieförderung mit EU-Recht vereinbar
Die Europäische Kommission hat bekannt gegeben, dass der neue französische Windenergietariferlass, den ihr die französische Regierung zur Notifizierung im Oktober 2013 vorgelegt hatte, mit europäischem Recht vereinbar ist, insbesondere mit Blick auf die EU-Beihilferichtlinien. Nachdem der Windenergieerlass von 2008 vor knapp zwei Jahren von einem Verein von Windkraftgegnern angefochten worden war und das Oberste französische Verwaltungsgericht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in der Frage angerufen hatte, hatte die französische Regierung im vergangenen Oktober ein Notifizierungsverfahren zum Fördermechanismus für die Onshore-Windenergie bei der Europäischen Kommission mit Blick auf die Verabschiedung eines neuen Windenergietariferlass, der den bestehenden Erlass von 2008 ersetzen würde, eingeleitet. Die Entscheidung des französischen Obersten Verwaltungsgerichts, das sich in den kommenden Wochen zum Tariferlass von 2008 äußern dürfte, nachdem der EuGH den französischen Fördermechanismus im Dezember 2013 als Beihilfe bewertet hatte, könnte die Aufhebung des derzeitigen Tariferlasses nach sich ziehen. Ein neuer, notifizierter, und mit dem EU-Recht vereinbarer Tariferlass könnte dann den Erlass von 2008 ersetzen. Die Fachverbände plädieren für eine rasche Veröffentlichung dieses neuen Erlasses durch die Regierung. Vor einer entsprechenden Veröffentlichung im offiziellen Amtsblatt muss in jedem Falle eine Konsultation der Energieregulierungsbehörde (CRE) und des Obersten Energierats (CSE) erfolgen.