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WEA und Radar: Ablehnung eines Rechtsgutachters

Das Verwaltungsgericht von Amiens hat am 10. April die Ablehnung eines Rechtsgutachters angeordnet, der mit der Untersuchung der Vereinbarkeit eines Windparks mit Radaranlagen beauftragt war, wobei das Gericht damit in seiner Entscheidung nicht der Empfehlung des Berichterstatters folgte. In der Angelegenheit hatte der Präfekt der Region die Erteilung einer Baugenehmigung für den Windpark Basse-Thiérache-Nord (Picardie) mit der Begründung abgelehnt, es bestehe aufgrund von „Störungen“ eines Wetterradars eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Auf Antrag des betroffenen Projektentwicklers Ecotera war ein Rechtsgutachter bestellt worden, der ein entsprechendes Gutachten erstellen sollte, um zu erörtern, ob und inwiefern der fragliche Windpark die Daten des betroffenen Wetterradars möglicherweise stören könne und damit dem Auftrag der öffentlichen Sicherheit von Météo-France zuwiderlaufe.

Da der Rechtsexperte sich 2009 öffentlich ablehnend gegenüber der Windenergie und Windparkbetreibern auf einer Internetseite der Stadt Sèvres geäußert hatte, beschloss das Gericht nunmehr, dass die genannten Äußerungen „ernsthaft an der Unparteilichkeit des Rechtsexperten zweifeln lassen“. Damit gab das Gericht dem Antrag von Ecotera vom 9. Februar 2012 auf Ablehnung des Rechtsexperten statt und setzte folglich die Gutachtenerstellung aus. Der Rechtsexperte war bezeichnenderweise auch vor dem Verwaltungsberufungsgericht von Douai im Rahmen der Entscheidung vom 30. Juni 2011 (Dokument auf Französisch) berufen worden, im Zuge derer die Ablehnung einer Baugenehmigung aufgrund eines vorhandenen Radars von Météo France in der Somme bestätigt wurde. Vor dem Hintergrund, dass dieser Rechtsentscheid in jüngster Vergangenheit von Windgegnern regelmäßig herangezogen wurde, dürfte das jetzige Urteil des Verwaltungsgerichts von Amiens als positives Signal gelten.

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