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Vorstellung des Entwurfes zum „Wind-an-Land-Gesetz“

Am 15. Juni legte die Bundesregierung den Entwurf des Wind-an-Land-Gesetzes vor, mit dem der Ausbau dieser Technologie in Deutschland vorangetrieben werden soll. Das Gesetz soll die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen beschleunigen. Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, seine Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis 2030 zu verdoppeln, die Windenergie soll bei diesem Ziel eine wichtige Rolle spielen. Laut dem EEG-2023-Gesetzentwurf sollen bis Ende 2032 2 % der Landesfläche für Onshore-Windenergie genutzt werden. Um das Ziel zu erreichen, soll mehr Fläche für den Ausbau der Windenergie zur Verfügung gestellt werden. Dazu will der Staat unter anderem rechtsverbindliche Flächenziele für die Bundesländer festlegen, die der Onshore-Windenergie vorbehalten sind. Die Verteilung soll regional gerecht sein, unter Berücksichtigung der Windverhältnisse, des Natur- und Artenschutzes und der Raumplanung. Die Bundesländer behalten die Kompetenz, um über den Mindestabstand zwischen Windkraftanlagen und Wohnhäusern zu entscheiden, müssen aber ab dann sicherstellen, dass sie das Flächenziel erreichen. Wenn dies nicht erreicht wird, findet die landesspezifische Abstandsregel keine Anwendung mehr.

 

Lesen Sie diesen und weitere Artikel in unserer Newsletter-Ausgabe Juli 2022.

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