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Verordnungsentwurf zur Raumordnung in Meeresgewässern

Das französische Umweltministerium (MEDDTL) hat bis Ende April den Entwurf für eine Verordnung zur Regelung von Raumordnungsfragen auf dem Meer über die Hoheitsgewässer hinaus zur öffentlichen Konsultation bekannt gegeben. Die Verordnung legt die in der ausschließlichen Wirtschaftszone, auf dem Festlandsockel und in Umweltschutzgebieten geltenden Regelungen für die Genehmigungen zum Bau, Betrieb und zur Nutzung künstlicher Inseln sowie für Bauvorrichtungen und Anlagen, beispielsweise zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Meeresenergien, fest. Zudem legt er das Zulassungsverfahren für Unterwasser-Kabeltrassen und -Pipelines fest. Vor dem Hintergrund, dass „Frankreich bis dato über keinerlei rechtliche Handhabung zur Regelung der verschiedenen Aktivitäten [außerhalb der Hoheitsgewässer] verfügt“, wie das französische Umweltministerium unterstrich, zielt die Verordnung darauf ab, „den zahlreichen Herausforderungen in den Bereichen Sicherheit im Seeverkehr, Umweltschutz, wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenspiel zwischen den verschiedenen Anlagentypen, die außerhalb der Hoheitsgewässer und im Grenzbereich zu internationalen Gewässern errichtet werden könnten, zu begegnen“. Für Großprojekte sieht der Verordnungsentwurf eine Umweltverträglichkeitsstudie, die Bereitstellung finanzieller Rücklagen und die Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit vor.

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