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Verordnungsentwurf für grenzüberschreitende Windenergieausschreibungen

Am 9. Mai hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Verordnung zur Änderung der Grenzüberschreitenden-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV) in der Länder- und Verbändeanhörung vorgestellt. Mit dieser Novelle setzt das BMWi einen Teil der beihilferechtlichen Gesamteinigung mit der Europäischen Kommission zum EEG 2017 um. Hiernach hatte Deutschland zugesagt, ab 2017 die Förderung für erneuerbare Energien im Umfang von 5 % der jährlich zu installierenden Leistung auch für Anlagen im europäischen Ausland zu öffnen. Die bisherige Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung ermöglichte eine Öffnung nur für Solaranlagen. Um auch die Förderung für Windenergieanlagen an Land zu öffnen, wird die Verordnung entsprechend novelliert.

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