
Verordnung zum konzentrierten Genehmigungsverfahren veröffentlicht
Die Verordnung (auf Französisch) zum dreijährigen Pilotverfahren für ein konzentriertes ICPE-Genehmigungsverfahren, das u.a. für Windenergieprojekte gilt, ist am 4. Mai 2014 im französischen Amtsblatt veröffentlicht worden und am Folgetag in Kraft getreten. Die Verordnung legt die Bestandteile des Antrags für eine gebündelte Genehmigung sowie die Modalitäten zur Antragsprüfung und Genehmigungserteilung durch den Präfekten fest. Der Text findet in den sieben Pilotregionen Basse-Normandie, Bretagne, Champagne-Ardenne, Franche-Comté, Midi-Pyrénées, Nord-Pas-de-Calais und Picardie Anwendung, wobei dies für die Bretagne erst ab dem 1. Juni 2014 der Fall sein wird. Diese Verordnung sieht neben der Erteilung einer gebündelten Genehmigung unter anderem die Verlängerung der Geltungsdauer der Betriebsgenehmigung innerhalb einer Zeitspanne von zehn Jahren vor und die der Baugenehmigung um jeweils ein Jahr ebenfalls innerhalb einer Zeitspanne von zehn Jahren, so dass beispielsweise bei einer Verzögerung bei den Netzanschlussarbeiten diese Genehmigungen in der genannten Zeitspanne nicht verfallen und erneut beantragt werden müssen. Die Generaldirektion Risikoprävention (Direction générale prévention des risques – DGPR) des französischen Umweltministeriums (MEDDE) hat zudem eine Informationsbroschüre (auf Französisch) veröffentlicht, die unter anderem den Ablauf des Genehmigungsverfahrens sowie der Antragsprüfung des neuen Pilotverfahrens im Einzelnen darstellt. Auch die zu den Pilotregionen gehörende Champagne-Ardenne hat verschiedene Informationsmaterialien (auf Französisch) rund um das konzentrierte Genehmigungsverfahren sowie das ebenfalls jüngst eingeführte Projektzertifikat veröffentlicht, darunter einen Leitfaden (auf Französisch) zur Antragstellung für das Projektzertifikat.