
Verordnung zum Flächenausgleich für WEA
Das Bundeskabinett hat am 24. April 2013 die Kompensationsverordnung (Entwurfsfassung vom 19. April 2013) verabschiedet, mit der künftig Ausgleichsregelungen bei Eingriffen in die Natur festgelegt werden. Die Verordnung, mit der bestehende Regelungen in den Ländern vereinheitlicht werden, sieht Maßnahmen zum Naturschutz im Fall von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, wie beispielsweise beim Errichten von Windenergieanlagen oder dem Bau von Stromtrassen, vor. Besonders geregelt sind so genannte „Eingriffe in das Landschaftsbild“. Die Verordnung sieht für bauliche Einrichtungen von über 20 m Höhe keine ausgleichenden Landschaftsmaßnahmen, sondern grundsätzlich ausschließlich Ersatzzahlungen vor. Deren Höhe richtet sich nach der Anlagenhöhe und dem Standort und folgt einem Wertstufensystem.
So sind etwa Windenergieanlagen in einer normalen Agrarlandschaft einer niedrigen Wertstufe zugeordnet, während Anlagen in Landschaften von europaweiter Bedeutung mit der höchsten Wertstufe bewertet werden. Bei einer 200 m hohen Anlage beträgt das Ersatzgeld demnach beispielsweise zwischen 20.000 und 160.000 €. Der Geltungsbereich der Verordnung erstreckt sich ebenfalls auf den Bereich der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und des Festlandsockels. Der Bundesrat stimmt voraussichtlich im Juni über die Verordnung ab.