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Verordnung zu Regionalplänen für den Netzanschluss von EE-Anlagen veröffentlicht

Mit der Veröffentlichung der Verordnung Nr. 2012-533 (Dokument auf Französisch) am 21. April im französischen Gesetzesblatt sind die Bedingungen zur Ausarbeitung der Regionalpläne für den Netzanschluss von Erneuerbaren-Energien-Anlagen festgelegt worden. Diese von den Übertragungsnetzbetreibern in Abstimmung mit den Verteilnetzbetreibern ausgearbeiteten Regionalschemata müssen beispielsweise die Vorrichtungen definieren, die zu bauen bzw. zu erweitern sind, um die in den Regionalplänen für Klima, Luft und Energie (schéma régional du climat, de l’air et de l’énergie - SCRAE) genannten Erneuerbaren-Ziele erreichen zu können. Weiterhin sind die im Zusammenhang mit der Bereitstellung neuer Kapazitäten zur Stromabnahme zu erwartenden Kosten zu beziffern.

Die Verordnung weist darauf hin, dass die in diesen Schemata vorgesehenen Aufnahmekapazitäten „über einen Zeitraum von zehn Jahren für Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen reserviert bleiben“. Mit dieser Regelung kommt Frankreich der aus der EU-Verordnung 2009/28 hervorgehenden Verpflichtung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien nach.
In der Erneuerbaren-Branche wurde in diesem Zusammenhang kritisiert, dass den Anmerkungen der Regulierungskommission für Energie (Commission de régulation de l’énergie - CRE) (Dokument auf Französisch), die im vergangenen Januar auf Anfrage der Regierung vorgelegt wurden, nicht Rechnung getragen wurde. Um den steigenden Netzanschlusskosten Einhalt zu gebieten, hatte die CRE insbesondere vorgeschlagen, die Anwendung der besagten Schemata auf Anlagen mit einer Leistung von über 250 kVA (und nicht 36 kVA) vor dem Hintergrund der in Artikel 13 der Verordnung festgeschriebenen Abgabepflicht für Erzeuger von erneuerbarem Strom zu beschränken. Weiterhin hatte die CRE empfohlen, Artikel 14 zu ändern, der systematisch den Anschluss am nächstgelegenen Anschlusspunkt mit hinreichender Kapazität vorsieht, obgleich sich dies nicht grundsätzlich als kostengünstigste Lösung erweist.

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