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Verordnung zu den Regionalplänen SRCAE veröffentlicht

Die Verordnung zu den Regionalplänen für Klima, Luft und Energie (schémas régionaux du climat, de l’air et de l’énergie – SRCAE) (Dokument auf Französisch) ist am 18. Juni 2011 im französischen Amtsblatt veröffentlicht worden. Die Verordnung legt den Inhalt und die Ausarbeitungsmodalitäten der SRCAE fest. Letztere hätten laut Umweltgesetz Grenelle de l’environnement von jeder Region bis spätestens 13. Juli 2011 vorgelegt werden müssen. Die nun festgelegt Frist legt den 30. Juni 2012 fest. Bestandteil der SRCAE sind die jeweils enthaltenen Windregionalpläne, die die Gebiete einer Region bestimmen, die sich für den Ausbau der Windenergie eignen und eine Liste jener Kommunen aufstellt, in denen diese Windeignungsgebiete (zones de développement de l’éolien - ZDE) liegen. Die nun veröffentlichte Verordnung legt weiterhin die Liste jener Instanzen fest, denen der vom Präfekten und dem Vorsitzenden des Regionalrats ausgearbeitete Regionalplan zwingend zur Beurteilung zu unterbreiten ist sowie die Modalitäten der Konsultation der Öffentlichkeit

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