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Vereinfachtes Genehmigungsverfahren in der Loi Macron

Nach lang anhaltenden Diskussionen im Plenum der Nationalversammlung wurde die Prüfung des Gesetzvorhabens zu grünem Wachstum, Beschäftigung und wirtschaftlicher Chancengleichheit, die so genannte Loi Macron (auf Französisch), am 17. Februar ausgesetzt. Dies geschah überraschend, nachdem Premierminister Manuel Valls beschlossen hatte, dass die Regierung diesen Gesetzestext in Anwendung von Artikel 49-3 der französischen Verfassung ohne Zustimmung des Parlaments annimmt, um einem möglichen Scheitern des Gesetzvorhabens entgegenzuwirken. Damit verbunden war, dass die Regierung sich einem Misstrauensvotum stellen musste, das jedoch scheiterte. Damit gilt der Gesetzentwurf (auf Französisch) als in erster Lesung angenommen und wurde an den Senat weitergereicht.

Der Änderungsantrag, der darauf abgezielt hatte, das konzentrierte Genehmigungsverfahren für Windenergieprojekte zu vereinfachen, wurde ablehnt. Wirtschaftsminister Emmanuel Macron hat diesbezüglich jedoch Möglichkeiten geschaffen, über die in Artikel 26 vorgesehenen Verordnungen Abhilfe zu schaffen. Ein weiterer Änderungsantrag, der die Möglichkeit schaffen sollte, Klagen gegen Erneuerbare-Projekte unter bestimmten Bedingungen in erster Instanz an Berufungsgerichte in Verwaltungssachen weiterzureichen, wurde ebenfalls abgelehnt. Der Gesetzentwurf sieht hingegen einen Artikel (27bis) vor, der darauf abzielt, die Widerspruchsfristen gegen die verschiedenen für Erneuerbare-Projekte erforderlichen Genehmigungen zu vereinheitlichen und diese Frist auf zwei Monate zu begrenzen. Artikel 28, der der Regierung erlaubt, per Verordnung die Umweltgerichtsbarkeit zu reformieren, wurde mit einigen Änderungen angenommen, unter anderem mit dem Verweis darauf, dass die Reformierung nicht zuletzt für „die Energiewende fördernde“ Projekte gelten dürfte.

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