
Vereinfachter Rechtsrahmen für die Windenergie – Tariferlass weiter in der Schwebe
Der umstrittene und im französischen Senat Ende Oktober 2012 schließlich abgelehnte Gesetzentwurf Brottes ist nunmehr am 18. Januar unter dem Titel „Gesetzentwurf zur Vorbereitung der Wende hin zu einem System der Energiesuffizienz und für verschiedene Maßnahmen im Bereich Wasserpreisgestaltung und Windenergieanlagen“ (auf Französisch) von der Assemblée nationale verabschiedet worden.
Neben der Ausweitung der Sozialtarife für Energie wurden nach einer lebhaften Debatte Maßnahmen für die Windenergie (Aufhebung der Windvorranggebiete ZDE, Aufhebung der 5-WEA-Regelung, Überarbeitung des Küstengesetzes in den Überseegebieten und Offshore-Anbindung - Sondergenehmigung für unterirdische Anbindungsvorrichtungen im Meer innerhalb von besonderen Küstenlandschaften) verabschiedet. Zudem wurde eine neue Regelung aufgenommen und verabschiedet: Die Schaffung eines Mechanismus, mit dem die Regionalwindpläne (schémas régionaux éoliens - SRE) beim ICPE-Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden. Die Präfekten sind nunmehr verpflichtet, die Regionalwindpläne bei der Prüfung der Genehmigungsanträge innerhalb des ICPE-Verfahrens zu berücksichtigen. Bevor die Regelungen dieses Gesetzentwurfs nun in Kraft treten, wird der Gesetzesentwurf zur Verabschiedung in den Senat und zur abschließenden Lesung erneut in die Assemblée nationale eingebracht. Das Gesetz dürfte voraussichtlich noch im Februar verabschiedet werden.
In der Frage des Windenergie-Tariferlasses 2008, der von einem Verein von Windkraftgegnern angefochten wurde und seit Mai 2012 vom Europäischen Gerichtshof geprüft wird, steht weiterhin eine Antwort aus. Während die Möglichkeit einer Notifizierung des Erlasses weiter diskutiert wird, hat die Umweltministerin Delphine Batho bei einer Fragerunde an die Regierung am 17. Januar bestätigt, dass zum System der Einspeisevergütung ein Rechtsgutachtens erstellt wurde, um die Rechtssicherheit für den weiteren Windenergieausbau sicherzustellen.