
Verabschiedung des Gesetzes zur Vereinfachung der Rahmenbedingungen für Unternehmen
Mit der Annahme der Schlussfolgerungen des paritätischen Ausschusses zum Gesetzentwurf durch den französischen Senat am 18. Dezember wurde das Gesetz Nr. 2014-1545 zur Vereinfachung der Rahmenbedingungen für Unternehmen (auf Französisch) am 20. Dezember verkündet. Zwei Artikel betreffen unter anderem die Windenergie: der Artikel 18, der die Regierung ermächtigt, per Verordnung eine einzige, konzentrierte Genehmigung für das so genannte öffentliche Meeresgebiet bis zu 12 Seemeilen Entfernung von der Küste zu schaffen, und der Artikel 20 zur Abänderung der Verordnung Nr. 2014-355 vom 20. März 2014 (auf Französisch) zum konzentrierten ICPE-Genehmigungsverfahren und der Verordnung Nr. 2014-619 vom 12. Juni 2014 (auf Französisch) zum konzentrierten Genehmigungsverfahren für Anlagen, Bauvorhaben und Aktivitäten, die gemäß Artikel L. 214-3 des französischen Umweltgesetzbuches der Genehmigungspflicht unterliegen.
Die in Artikel 18 vorgesehene konzentrierte Genehmigung per Verordnung betrifft Erneuerbare-Energien-Anlagen im Meer, die Netzanbindung innerhalb dieser Anlagen und die entsprechenden Verteilerstationen sowie die Netzanbindungen dieser Anlagen an das öffentliche Netz. Dies dürfte dazu beitragen, die Prüfung der Genehmigungsanträge zu vereinfachen und mit der begrenzten Anzahl an Einzelgenehmigungen das Widerspruchsrisiko zu senken. Die Änderung der beiden genannten Verordnungen, die in Artikel 20 vorgesehen ist, ermächtigt die Präfekten der jeweiligen Regionen, die Prüfung der Anträge im Rahmen des konzentrierten Genehmigungsverfahrens, die innerhalb der dreijährigen Testphase eingereicht werden, bis zum Schluss durchzuführen und das Testphasen-Genehmigungsverfahren für die innerhalb dieses Zeitraums eingereichten Anträge über die dreijährige Testphase hinaus anzuwenden. Anwendung findet dieser Artikel im Übrigen auch für die Biogas- und die Wasserkraftbranche. In diesem Zusammenhang zu erwähnen ist, dass im Energiewendegesetzentwurf zudem geplant ist, die Testphase für das konzentrierte Genehmigungsverfahren in derzeit sieben Regionen frankreichweit einzuführen, während die so genannte Loi Macron, das derzeit in Ausarbeitung befindliche Gesetz für Wachstum und Beschäftigung, vorsieht, dieses Verfahren grundsätzlich einzuführen.