
Tariferlass Windenergie 2008
Das oberste französische Verwaltungsgericht, der Conseil d’État, hat am 15. Mai seine Entscheidung zur Frage der Gesetzesmäßigkeit des Windtariferlasses vom 17. November 2008 bekannt gegeben. Die Vereinigung von Windenergie-Gegnern Vent de colère hatte nach der Verabschiedung des Erlasses im Jahr 2008 aufgrund der fehlenden Notifizierung als staatliche Beihilfe bei der EU-Kommission Einspruch gegen den Tariferlass eingelegt. Das oberste Verwaltungsgericht, dessen Berichterstatter sich im März dafür ausgesprochen hatte, den Tariferlass aufzuheben, beschloss nunmehr, vorerst keine Entscheidung zu fällen, sondern die Frage an den Gerichtshof der Europäischen Union weiterzureichen. Dieser soll zunächst über den Status der Einspeisevergütung und die Frage, ob es sich hierbei um eine staatliche Beihilfe handelt, befinden. In seiner Entscheidung vom 15. Mai hat der Conseil d’État jedoch die Höhe der Einspeisevergütung, die ebenfalls angefochten worden war, dezidiert als angemessen bestätigt. Der Europäische Gerichtshof dürfte innerhalb der kommenden ein bis zweieinhalb Jahre sein Urteil fällen. Derweil behält der derzeitige Tariferlass seine Gültigkeit und die Stromabnahmeverträge mit den Energieversorgern können von den Anlagenbetreibern weiterhin auf dessen Grundlage abgeschlossen werden. Der französische Erneuerbaren-Verband (SER) hofft, dass „der Europäische Gerichtshof anerkennt, dass es sich hier um eine rechtmäßige Unterstützung handelt, die einem Allgemeininteresse entspricht“. Die französische Regierung dürfte den Text dann entsprechend bei der EU-Kommission als staatliche Beihilfe notifizieren lassen.