Streichung des Genehmigungs-Privilegs für Bürgerwindparks im Jahr 2018
Die Koalition hat durch eine Änderung des Paragrafen 36 des Mieterstromgesetzes die Streichung des Genehmigungs-Privilegs verabschiedet. Laut dieser Änderung wird Bürgerenergiegesellschaften für 2018 das Privileg gestrichen, ohne eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) an den Ausschreibungen für Windparks teilzunehmen. Die Streichung des Genehmigungs-Privilegs soll allerdings nur für die beiden Ausschreibungsrunden im Februar und im Mai 2018 gelten. Hintergrund für die Änderung war die erste Ausschreibungsrunde im Mai 2017, bei der ein Großteil der Zuschläge für die insgesamt 70 Projekte an Bürgerwindparks ging. Wie sich später herausstellte, versteckten sich aber hinter den Bürgerenergiegesellschaften, in drei Viertel der Fälle, professionelle Projektierer.