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Stellungnahme der CRE zur Reform des Guichet Ouvert

Die französische Energieregulierungsbehörde (CRE) hat während des Sommers eine Stellungnahme (auf Französisch) zur Reform des Tariferlasses zum sogenannten Guichet Ouvert für Onshore-Windprojekte veröffentlicht. Beim Guichet Ouvert handelt es sich um den Vergütungsmechanismus zur Gewährung der Marktprämie für Projekte mit bisher maximal sechs Anlagen und einer Nennleistung von maximal 3 MW pro Anlage. Für diese Projekte ist eine Teilnahme an einer Ausschreibung nicht erforderlich. Eine DFBEW-Übersetzung des bisherigen Tariferlasses vom 6. Mai 2017 finden Sie unter folgendem Link.

Die vorgeschlagene Modifizierung des bestehenden Tariferlasses sieht die Beschränkung auf Projekte mit maximal zwei Masten vor. Zudem wurden zwei Ausnahmen vorgesehen, bei denen weiterhin sechs Anlagen pro Projekt möglich sind: Neuanlagen sowie Repowering-Anlagen mit einer Beschränkung der Gesamtanlagenhöhe von 125 Metern.

Die CRE nimmt nun Stellung zur vorgeschlagenen Modifizierung des bestehenden Tariferlasses. Zentrale Elemente sind unter anderem:

  • Neuanlagen ohne Einschränkung der Anlagenhöhe sollten ausschließlich den Weg der Ausschreibung beschreiten dürfen, ansonsten sollte für solche Projekte die Förderung auf 65 €/MWh gesenkt werden.
  • Repowering-Anlagen sollten nach Ansicht der CRE an einer spezifischen Repowering-Ausschreibung teilnehmen und erst nach 20 Jahren Betrieb von einer neuen öffentlichen Vergütung profitieren. Sollte der bisherige Vorschlag für Repowering-Anlagen beibehalten werden, solle die öffentliche Vergütung für solche Anlagen auf 60-62 €/MWh gesenkt werden.
  • Die CRE schlägt zudem vor, Umweltkriterien bei der Vergabe öffentlicher Förderung stärker zu beachten, unter anderem ein Kriterium hinsichtlich der Ökobilanz und der Recyclingfähigkeit der Rotorblätter. Auch wird darauf hingewiesen, dass die Vergütungsdauer auf 25 Jahre verlängert werden sollte.

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