
Schaffung einer Ausschließlichen Wirtschaftszone im Mittelmeer
In Frankreich ist per Verordnung vom 14. Oktober (auf Französisch) eine Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) im Mittelmeer geschaffen worden. Diese ersetzt die im Jahr 2003 eingerichtete Umweltschutzzone, die sich mit einem Durchmesser von rund 70 Seemeilen über einen ähnlichen Raum erstreckt hatte. Mit der Schaffung der jetzigen AWZ, die bereits im Jahr 2009 angekündigt worden war, erlangt der französische Staat die Hoheitsrechte für die Erforschung, Nutzung, Wahrung und Verwaltung der natürlichen, biologischen und nicht-biologischen Ressourcen, die sich in den Gewässern sowie auf und unter dem Meeresgrund der betreffenden Zone befinden. Die AWZ ermöglicht dem Staat weiterhin, gegen alle Formen der Verschmutzung vorzugehen, anderen wirtschaftlichen Aktivitäten nachzugehen - insbesondere der Nutzung der Wind- und Meeresenergie - und erlaubt ihm die Errichtung und Nutzung von künstlichen Inseln, Anlagen oder Bauvorrichtungen wie beispielsweise Windenergieanlagen.