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Rechtssprechung zur Bewertung des Windpotentials einer ZDE

Mit einer Entscheidung vom 30. Januar (auf Französisch) hat das Oberste französische Verwaltungsgericht eine Entscheidung des Berufungsgerichts von Bordeaux aufgehoben, die ihrerseits einen Erlass des Präfekten zur Schaffung eines Windeignungsgebiets (ZDE) mit der Begründung aufgehoben hatte, dass das Windpotential des Gebiets unzureichend bewertet worden sei. Das Oberste Verwaltungsgericht verdeutlicht in seinem Urteil, welche Methode zur Bewertung des Windpotentials anzuwenden ist.

Es hebt hervor, dass zur Schaffung einer ZDE ein signifikantes Windpotential erforderlich sei und demnach die Feststellung des Windvorkommens alleine für die Schaffung einer ZDE nicht ausreiche. Das Gericht macht weiterhin deutlich, dass zur Bewertung der Windhöffigkeit eines Gebiets „die Behörde auf Präfekturebene über Daten verfügen muss, die entsprechend einer wissenschaftlichen Methode erhoben wurden, die das Windpotential des Gebiets geographisch und hinreichend genau erfasst“. Das Oberste Verwaltungsgericht bestätigt damit die im Windpotential-Atlas erfassten Daten des Windregionalplans (SRE) der Region Limousin, die sich auf eine Modellierung des französischen Wetterdienstes Météo France stützt und die die Präfektur-Behörde zur Bestimmung der ZDE verwendet hatte. Die vorliegende Rechtssprechung des Obersten Verwaltungsgerichts könnte auch bei Windregionalplänen Anwendung finden, die ebenfalls angehalten sind, das Kriterium der Windhöffigkeit zur berücksichtigen.

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