
Offshore: Regelung der Haftungsfragen
Das Bundeskabinett hat Ende August den zwischen Bundesumweltministerium und Bundeswirtschaftsministerium abgestimmten Gesetzentwurf verabschiedet, der die Haftungs- und Schadensersatzfragen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG - §17) für den Offshore-Bereich künftig regeln wird. Die ungeklärten Haftungsfragen galten zuletzt als einer der Hauptgründe für den stockenden Ausbau der Offshore-Windenergie. Die Änderungen, die auf der Grundlage von Vorschlägen der AG Beschleunigung Offshore-Netzanbindung erarbeitet wurden, sehen unter anderem vor, dass
• ein betriebsbereiter Windpark bei nicht rechtzeitiger Anbindung oder einer längeren Störung einer Leitung ab dem 11. Einspeisetag einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 90 % der entgangenen EEG-Einspeisevergütung erhalten soll,
• bei mehreren einzelnen Störungen bei der Einspeisung an mehr als 18 Tagen im Jahr ab dem 19. Tag ein Anspruch auf pauschalierte Vergütung besteht,
• betriebsbereite Offshore-Windparks bei betriebsbedingten Wartungszeiten an der Netzanbindung von mehr als 10 Tagen im Kalenderjahr einen pauschalierten Schadensersatz erhalten,
• der anbindungsverpflichtete Übertragungsnetzbetreiber die Kosten des Schadensersatzes trägt, der diese – mit Ausnahme des Falls grober Fahrlässigkeit (hier trägt der Netzbetreiber 20 % der Kosten, jedoch max. 20 Mio. Euro je Projekt und insgesamt 60 Mio. Euro im Kalenderjahr) – unmittelbar über eine Haftungsumlage wälzen kann,
• die anbindungsverpflichteten Übertragungsnetzbetreiber nach Marktverfügbarkeit angemessene und wirtschaftliche Versicherungen abschließen müssen, um die Verbraucher vor übermäßigen Belastungen zu schützen.
Neben den Haftungsregelungen ist die Erstellung eines verbindlichen mehrjährigen Offshore-Netzentwicklungsplan für eine verbesserte Koordination der Netzanbindungen von Offshore-Windparks vorgesehen. Ein entsprechender Entwurf mit ersten Eckpunkten in Abstimmung mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) liegt bereits vor. Eine Verabschiedung der Gesetzesnovelle durch den Bundestag soll noch vor Ende des Jahres erfolgen.
Ende Juli hatten zudem die Stiftung Offshore Windenergie, das Offshore Forum Windenergie, der Bundesverband BDEW, der Verband VDMA Power Systems und die Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO sowie 50Hertz Transmission gemeinsam ein Eckpunktepapier für einen „Systemwechsel bei der Netzanbindung von Offshore-Windparks“ veröffentlicht. Darin werden Vorschläge unterbreitet, wie die Zuverlässigkeit der Netzanbindung langfristig zu gewährleisten ist, um einerseits die Investitionssicherheit für alle Akteure und andererseits die Umsetzbarkeit der Ausbauziele der Bundesregierung bis 2020 sicherzustellen.