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Offshore: Beschleunigung der Netzanbindung und des Ausbaus

Mitte Januar tagte erstmals die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) initiierte Arbeitsgruppe „Beschleunigung der Netzanbindung von Offshore-Windparks“. Die von der Offshore-Stiftung geleitete Arbeitsgruppe hat zur Aufgabe, Hindernisse für eine fristgerechte Netzanbindung von Offshore-Windparks zu beseitigen. Neben Netzbetreibern, Betreibern von Offshore-Windparks, der Zulieferindustrie und der Versicherungsbranche gehören ihr Vertreter des BMWi, der Bundesnetzagentur (BNetzA), des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) sowie der Küstenländer an. Erste Ergebnisse werden im April erwartet. Um das Genehmigungsverfahren grundsätzlich zu beschleunigen, hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Seeanlagenverordnung zudem novelliert. Mit Inkrafttreten der Novelle am 30. Januar 2012 sollen die Verfahren gebündelt werden. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) als zuständige Planfeststellungsbehörde erhält künftig die Möglichkeit, das Verfahren durch Fristsetzung zu beschleunigen.

Indessen sprach der niedersächsische Ministerpräsident David McAllister sich Anfang Januar für einen „Masterplan Offshore-Windenergie“ aus und warb in einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel für die Bündelung der Kompetenzen in diesem Bereich. Die Einsetzung eines Sonderbeauftragten könne einen Beitrag dazu leisten, die Aktivitäten im Bereich Windenergie zu bündeln und zu steuern, während die Erweiterung von Bundes- und Landesbürgschaften einen entsprechenden finanziellen Rahmen schaffen könnte. In Bezug auf den zögerlichen Ausbau von Höchstspannungsleitungen, insbesondere für die Nord-Süd-Verbindung im Land, plädierte der Ministerpräsident dafür, dass die Planungs- und Genehmigungsbehörden weitgehende Weisungsrechte gegenüber den Betreibern erhalten sollten.

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