
Neuigkeiten bei der Gesetzgebung
Der Erlass 2013-611 vom 10. Juli 2013 (auf Französisch) bezüglich der auf künstliche Inseln und Anlagen auf dem Kontinentalplateau und in der Wirtschafts- und Naturschutzzone anzuwendenden Regelungen ist am 12. Juli im Amtsblatt erschienen. Er legt das Verfahren zum Bau von Anlagen in den erwähnten Gebieten fest und bezieht sich ebenfalls auf Kabeltrassen und Unterwasser-Kanäle. Ziel des Erlasses ist es, den Rahmen für den Bau und Betrieb von Energieerzeugungsanlagen, insbesondere von Erneuerbaren-Anlagen, festzulegen.
Die Verordnung 2013-638 vom 18. Juli 2013 (auf Französisch) bezüglich Rechtsstreitigkeiten im Bereich des Städtebaus, die auf den Empfehlungen des im Februar 2013 veröffentlichten Berichts „Labetoulle“ (auf Französisch) beruht, wurde ebenfalls verabschiedet und im Amtsblatt veröffentlicht. Die Verbände begrüßen diese Verabschiedung und erwarten nun effizientere Verfahren bei Einsprüchen gegen Baugenehmigungen. Die Verordnung definiert in erster Linie eine Beschränkung des Rechtsschutzinteresses und eröffnet Projektentwicklern die Möglichkeit, bei missbräuchlichen Verfahren Schadensersatzforderungen zu verlangen. Antragssteller erhalten zudem die Möglichkeit, Teile des Projektantrags, die als regelwidrig erklärt werden, nunmehr im Laufe des Genehmigungsverfahrens zu korrigieren, ohne den Antrag vollständig neu stellen zu müssen. Ein Ratifizierungsgesetz für diese Bestimmungen muss noch vom Parlament verabschiedet werden. Ein dritter, für den Erneuerbaren-Sektor wichtiger Text, ist am 25. Juli vom Umweltministerium veröffentlicht worden: ein Rundbrief zur Anwendung der Verwaltungs- und Strafrichtlinien für als umweltgefährdend eingestufte Anlagen (ICPE) (auf Französisch), der die Anwendungsbestimmungen für die Inspektionen von ICPE-Anlagen näher bestimmt. Es werden unter anderem die geänderten Bedingungen für Kontrollbesuche des ICPE-Inspektors erklärt sowie die Leitlinien zu Mahnungen und Verwaltungsstrafen.