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Neues aus den Ländern

In Schleswig-Holstein erklärte das Oberverwaltungsgericht (OVG) am 20. Januar zwei seit 2012 geltende Regionalpläne für unwirksam. In diesen beiden Gebieten erfolgt die Errichtung von Windenergieanlagen bis zur Erarbeitung neuer Regionalpläne, die zwei bis drei Jahre dauern könne, nach Maßgabe des Baugesetzbuchs (BauGB). Begründet wurde die Aufhebung der beiden Regionalpläne mit „erheblichen Abwägungsmängeln“. Während bereits errichtete Anlagen Bestandsschutz genießen, werden die im Genehmigungsverfahren befindlichen Projekte nach Maßgabe des BauGB geprüft. Ministerpräsident Torsten Albig mahnte angesichts der Aufhebung der beiden Regionalpläne, den Ausbau der Windenergie in den betreffenden Gebieten maßvoll zu gestalten.

Eine klare Bekenntnis zum weiteren Windenergieausbau kam indessen im Nachgang zu verschiedenen Landtagswahlen in der zweiten Jahreshälfte 2014: Die aus den Landtagswahlen in Brandenburg im vergangenen September hervorgegangene Landesregierung setzt auch weiterhin auf den Ausbau der Windenergie. In ihrem Koalitionsvertrag vereinbarte die neue Regierung, dass dabei unter anderem ein Schwerpunkt auf das Repowering gesetzt werden solle. Zudem wurde explizit darauf verwiesen, dass auch weiterhin flexible Abstandsregelungen beibehalten werden sollen, da nur im Rahmen einer regional verorteten Planung eine „rechtssichere Abwägung widerstreitender Interessen“ erfolgen könne. Auch die neue aus den Landtagswahlen Ende August vergangenen Jahres hervorgegangene Landesregierung in Sachsen hat sich in ihrem Koalitionsvertrag explizit zum Windenergieausbau bekannt.

In diesem Zusammenhang wurde darauf verwiesen, dass starre Mindestabstandsregelungen für die Errichtung von Windenergieanlagen abgelehnt würden und eine flexible Handhabung bei der Ausweisung von Vorrang- und Eignungsgebieten angestrebt werde. Zudem wird in dem Koalitionsvertrag für eine stärkere Bürgerbeteiligung geworben. Der Koalitionsvertrag der nach den Landtagswahlen Mitte September in Thüringen gebildeten Landesregierung wiederum hat sich klare Ausbauziele für die Windenergie gesetzt. So soll die Nutzung der Windenergie von derzeit 0,3 % auf 1 % der Landesfläche ausgedehnt werden. Hierfür sollen unter anderem ein Windenergieerlass verabschiedet, eine Potenzialanalyse durchgeführt und die Voraussetzung für den Ausbau der Windenergie im Wald geschaffen werden. Ferner soll die Akzeptanz der Bevölkerung gestärkt und eine direkte Beteiligung von Anwohnern und Kommunen an den Erlösen von Windparkprojekten möglich gemacht werden.

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