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Neuer Windenergietariferlass für Überseegebiete

Der Tariferlass vom 8. März 2013 (auf Französisch) zu den neuen Abnahmevoraussetzungen für Strom aus Windenergieanlagen in nicht an das Kontinental-Stromnetz angeschlossene Gebiete (zones non interconnectées - ZNI) wurde am 3. April 2013 im französischen Amtsblatt veröffentlicht. Der Erlass gilt für alle Neuanlagen, die in Überseegebieten errichtet werden, mit einem Vorhersage- und Regulierungssystem für die Stromerzeugung versehen sind und im Falle von Tropenstürmen umklappbar sind. Die Einspeisevergütung ist auf 230 €/MWh für die ersten zehn Betriebsjahre festgesetzt und ersetzt somit die Einspeisevergütung von 110 €/MWh, die Windenergieanlagen entsprechend dem geltenden Windenergietariferlass vom 17. November 2008 bisher in Anspruch nehmen konnten. Der Erlass legt fest, dass lediglich jene Anlagen diese neue Einspeisevergütung erhalten, die keiner zusätzlichen Sonderbesteuerung unterliegen, die in Frankreich für bestimmte Investitionen in Überseegebieten gewährt wird.

Diese Bestimmung war von der französischen Energieregulierungsbehörde (CRE) kritisiert worden. Sie hatte ohnehin nur eine beschränkte Empfehlung für den Text ausgesprochen und somit für Änderungen einzelner Bestimmungen gesorgt. So waren nicht zuletzt die ursprünglich vorgesehene Vergütungshöhe von 245 auf 230 €/MWh herabgesetzt worden und die anspruchsberechtigten Gebiete auf von tropischen Wirbelstürmen betroffene Regionen beschränkt worden. Die Branche, die diese Maßnahme grundsätzlich begrüßte, hält die tatsächlich zu erwartende industrielle Wertschöpfung aufgrund der mit der Vergütung im Erlass verbundenen Modalitäten jedoch für ungewiss.

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