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Neuer Windenergietariferlass beendet Rechtsunsicherheit

Mit der Unterzeichnung des neuen Windenergietariferlasses vom 17. Juni 2014 (französisches Original hier) durch die zuständigen Minister, der entsprechenden Veröffentlichung im Amtsblatt am 1. Juli sowie seinem Inkrafttreten, ist die Rechtsunsicherheit mit Blick auf die Einspeisevergütung im Bereich der Windenergie aufgehoben worden. Der Windenergietariferlass 2008 war von Windenergiegegnern angefochten worden und das mit der Angelegenheit betraute Oberste Verwaltungsgericht, der Conseil d’État, hatte die Frage im Frühjahr 2012 an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergeleitet. Dieser hatte im Dezember 2013 beschieden, dass die Ausgestaltung des Fördermechanismus für die Windenergie den Tatbestand der staatlichen Beihilfe erfüllt und der Windenergietariferlass demnach hätte notifiziert werden müssen. Das Oberste Verwaltungsgericht wiederum hatte seine Entscheidung am 28. Mai bekannt gegeben und den Erlass aus dem Jahr 2008 aufgehoben. Eine detaillierte Übersicht über den Rechtsstreit bietet ein entsprechendes Hintergrundpapier des DFBEE.

Der nun am 2. Juli in Kraft getretene Erlass entspricht, mit Ausnahme einiger weniger Details, weitestgehend dem alten Erlass. Während die Höhe der Einspeisevergütung unverändert geblieben ist, gilt der Erlass nunmehr nur noch für die Onshore-Windenergie. Die Vergütung für Offshore-Windenergie wurde aus dem Erlass gestrichen. Einige technische Merkmale, die im Stromabnahmevertrag aufzuführen sind, wurden zudem vereinfacht. Und schließlich wurde die Berechnung des Koeffizienten K zur Bestimmung der Vergütungshöhe entsprechend der mittlerweile geltenden Indizes angepasst. Der neue, mit EDF OA zu unterzeichnende Stromabnahmevertrag wurde ebenfalls nach einem entsprechenden Konsultationsprozess bestätigt und am 30. Juli von der Umweltministerin Ségolène Royal unterzeichnet. Damit ist die Unterzeichnung von Stromabnahmeverträgen für Windparkprojekte, die mit der Aufhebung des Windenergietariferlasses 2008 Ende Mai ausgesetzt worden waren, wieder möglich. Das DFBEE wird seinen Mitgliedern demnächst die deutsche Übersetzung der Allgemeinen Bedingungen (auf Französisch) und Besonderen Bedingungen (auf Französisch) dieses neuen Stromabnahmevertrags zur Verfügung stellen.

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