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Neuer Erlass zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen veröffentlicht

Am 4. Mai 2018 wurde ein neuer Erlass (auf Französisch) zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen im Amtsblatt der französischen Republik veröffentlicht. Der Text war bereits am 23. April 2018 verabschiedet worden und ersetzt bzw. ändert insbesondere den Erlass zur Kennzeichnung von Windenergieanlagen vom 13. November 2009 sowie den Erlass zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen vom 7. Dezember 2010.

Der Text (Anhang II) setzt erstmalig Kennzeichnungsregeln speziell für Windkraftanlagen (WKAs) auf See fest. Zudem wird eine Reihe von Bestimmungen zur Kennzeichnung von WKAs an Land angepasst mit dem Ziel, die visuelle Beeinträchtigung der Anwohner durch Lichtsignale zu reduzieren. Zu den Neuerungen für On- und Offshore-Anlagen gehört insbesondere die Möglichkeit, bestimmte Anlagen innerhalb eines Windparks bei Dunkelheit mit Stand- statt Blinklicht oder einem blitzendem Feuer mit geringerer Lichtstärke zu kennzeichnen und bei Tag nur die am Rande des Windparks platzierten Anlagen zu befeuern sowie die Verpflichtung, bei blitzenden Feuern die Blinkfolge aller Anlagen innerhalb eines Windparks zu synchronisieren.

Der Erlass tritt am 19. Februar 2019 in Kraft und ist ab diesem Zeitpunkt für alle neuen Windparks verbindlich. Für bestehende Parks muss eine Nachrüstung nur dann vorgenommen werden, wenn mindestens die Hälfte der Anlagen, zum Beispiel im Rahmen eines Repowerings, ausgetauscht wird.

Das DFBEW wird seinen Mitgliedern in Kürze eine deutsche Übersetzung des Textes zur Verfügung stellen, die über den Mitgliederbereich der DFBEW-Webseite zugänglich sein wird.

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