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Neue Gebührenordnung für Offshore-Projekte

Nachdem der Entwurf für eine Neufassung der Gebührenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSHGebV) dem Bundesverkehrsministerium im Herbst 2010 vorgelegt worden war, ohne jedoch verabschiedet zu werden, ist diese nunmehr Ende Juli verabschiedet worden. Der Gebührenverordnung zufolge werden Gebühren in Höhe von 50.000 bis rund einer Millionen Euro für Offshore-Windparks, die neu geplant werden, angesetzt. Für die bis dato genehmigten 29 Projekte – auch für jene, deren Bau noch nicht begonnen hat – sowie die rund 100 im Genehmigungsverfahren befindlichen Projekte werden, anders als vom BSH ursprünglich geplant, die zuvor geltenden Gebühren veranschlagt: Neben der Genehmigungsgebühr von 50.000 Euro fallen für sie damit zusätzlich maximal 13.340 Euro für die Betriebsgenehmigung an.

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