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Militärischer Flugbetrieb und WEA: Bedarfsgerechte Freischaltung von Lufträumen

Die Anwendung eines softwaregesteuerten Moduls zur bedarfsgerechten Freischaltung von Lufträumen wurde in einem einjährigen Pilotversuch an den Bundeswehrflugplätzen Rostock/Laage (Mecklenburg-Vorpommern) und Hohn/Alt-Duvenstedt (Schleswig-Holstein) getestet und nun mit Abschluss der Pilotphase ausgewertet. Auf Grundlage der Auswertung habe, so der Bundesverband WindEnergie (BWE) in einer Mitte Februar veröffentlichten Mitteilung, das Bundesministerium der Verteidigung angekündigt, dass die Bundeswehr einer betrieblichen Nutzung der bedarfsgerechten Steuerungstechnik von Windenergieanlagen zustimme. Durch diese Steuerung werde den Auflagen zur Sicherstellung des verteidigungspolitischen Auftrags und der Gewährleistung der Flugsicherheit Rechnung getragen, hieß es.

Das System biete somit, so das Unternehmen, das die Software entwickelt hat, eine Lösung für Anlagenstandorte in der näheren Umgebung von Flugplätzen der Bundeswehr, die bisher aufgrund möglicher Störungen keine Baugenehmigung erhalten haben. Durch zeitweilige, bedarfsgerechte Abschaltung von Windenergieanlagen sei es erstmals möglich, die Störungen, die durch den drehenden Rotor der Windenergieanlagen auf das Flugsicherungsradar der Bundeswehr auftreten, derart zu begrenzen, dass Baugenehmigungen mit Auflagen erteilt werden könnten. Der BWE zeigte sich zuversichtlich, dass diese Erkenntnisse und die Zulassung der Software durch die Bundeswehr auch Signalwirkung für die zivile Luftfahrt haben könne.

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