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Memo zu Beschleunigungsgebieten in Frankreich

Das Deutsch-französische Büro für die Energiewende (DFBEW) veröffentlicht ein neues Memo:

Beschleunigungsgebiete in Frankreich, ein dezentrales Konzept
für die Raumplanung der erneuerbaren Energien

Mit dem französischen Klima- und Resilienzgesetz (Loi Climat et résilience) von 2021 und dem darauffolgenden französischen Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien (Loi d’accélération de la production des énergies renouvelables, Beschleunigungsgesetz) von 2023 hat Frankreich den Prozess zu einer dezentralen Raumplanung der erneuerbaren Energien eingeleitet. Mit der Einrichtung der Beschleunigungsgebiete 2023 wurde den 35.000 französischen Gemeinden die Verantwortung übertragen, diejenigen Gebiete auszuweisen, in denen sie Projekte zur erneuerbaren Energieerzeugung ansiedeln möchten. Dabei soll es nicht um die Ausweisung von Ausschlussgebieten, sondern um eine politische Willenserklärung der Gemeinde und ihrer Einwohner gehen. Diese lokale Ausweisung solcher Gebiete soll sich positiv auf die Akzeptanz der Projekte vor Ort auswirken. Projektträger, die in Beschleunigungsgebieten ihre Anlagen errichten, können zudem von finanziellen Anreizen und beschleunigten Genehmigungsverfahren profitieren.

Dieses Memo behandelt folgende Fragen:

  • Welche sind die die gesetzlichen Voraussetzungen der Beschleunigungsgebiete in Frankreich?
  • Wie werden die Gemeinden der Ausweisung ihrer Beschleunigungsgebiete vom Staat unterstützt?
  • Welche ersten Erfahrungen liegen zwei Jahre nach der Einrichtung der Beschleunigungszonen vor?

 

Die Beschleunigungsgebiete in Frankreich werden von Alexandre Pasquié, Projektleiter für Planung und erneuerbare Energien bei der für Energie zuständigen Ministerium, und Didier Soulage, Co-Betreuer des nationalen Kartenportals für Gemeinden beim Cerema, auf unserer Konferenz in Berlin am 22. Mai 2025 ausführlich vorgestellt.

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