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Leitfaden zur Prüfung von Windparkprojekten durch die zivile Luftfahrt

Anfang Februar ist ein Rundschreiben (deutsche Übersetzung wird derzeit erstellt) für die Prüfung von Windparkprojekten durch die französischen Behörden der zivilen Luftfahrt veröffentlicht worden. Das am 12. Januar vom französischen Umweltministerium unterzeichnete Schreiben hält die zuständigen Behörden dazu an, bei Prüfung der Baugenehmigung von Windparkprojekten und nunmehr auch der Genehmigung im Zuge des ICPE-Verfahrens (s. entsprechender Erlass vom 26. August 2011) ihre Zustimmung zu Windparkprojekten zu erteilen. Ziel des Rundschreibens ist es, den Behörden Anhaltspunkte für ein effizientes Prüfverfahren zu liefern, damit sie das Sicherheitsrisiko für die Luftfahrt richtig beurteilen können, „ohne den Ausbau der Windenergie zu gefährden“. Die Regierung empfiehlt weiterhin, das Prüfverfahren in jedem der betroffenen Gebiete bei einer zentralen „Anlaufstelle für zivile Luftfahrt“ anzusiedeln, um die Bearbeitung der Anträge effizienter zu gestalten. Jede Anlaufstelle muss sich bei den zuständigen Prüfstellen (für Baugenehmigung und ICPE-Genehmigung) melden. Eine Liste dieser zentralen „Anlaufstellen zivile Luftfahrt“ wird dann künftig vom französischen Erneuerbaren-Verband (SER) veröffentlicht.

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