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Oberstes Verwaltungsgericht lehnt Einspruch gegen die ICPE-Verordnung ab

Das oberste französische Verwaltungsgericht, der Conseil d’État, hat am 13. Juli 2012 den Einspruch abgelehnt (Dokument auf Französisch), den zwei Projektentwickler eingelegt hatten, um die Verordnung Nr. 2011-984 vom 23. August 2011 zur Klassifizierung von Windenergieanlagen als umweltgefährdende Anlagen (ICPE-Regelung) zu kippen.

Der Conseil d’État hatte bereits Mitte April die Weiterleitung eines Eilantrags an das Verfassungsgericht, den Conseil constitutionnel, abgelehnt. Der Eilantrag zielte darauf ab, die Verfassungsmäßigkeit des Artikels im französischen Umweltgesetzbuch, der Windenergieanlagen der ICPE-Regelung unterstellt, prüfen zu lassen. Verschiedene auf Umweltrecht spezialisierte Juristen sind jedoch der Auffassung, dass diese Entscheidung nicht lange Bestand haben kann: Das Verfassungsgericht hatte am 14. Oktober 2011 zwei Bestimmungen des Umweltgesetzbuchs zur ICPE- Regelung (régime d’enrégistrement) aufgrund mangelnder Öffentlichkeitsbeteiligung für mit der Umweltcharta unvereinbar befunden. Die entsprechende Verfassungswidrigkeitserklärung wird am 1. Januar 2013 wirksam. Damit besteht erneut die Möglichkeit für jedweden Kläger, eine Aufhebung der Verordnung Nr. 2011-984 vom 23. August 2011 zu beantragen.

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