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Konzentriertes Genehmigungsverfahren und Projektzertifikat in der Testphase

Am 20. März wurde im offiziellen Amtsblatt in Frankreich eine Verordnung (auf Französisch) für ein konzentriertes Genehmigungsverfahren in der Testphase, die autorisation unique, für umweltgefährdende Anlagen (installations classées pour la protection de l’environnement - ICPE) veröffentlicht. Dieses neue Genehmigungsverfahren gilt offiziell vom 1. April an im Rahmen einer Testphase für die Regionen Basse-Normandie, Bretagne, Champagne-Ardenne, Franche-Comté, Midi-Pyrénées, Nord-Pas-de-Calais und Picardie. Eine entsprechende Ausführungsverordnung dürfte in Kürze veröffentlicht werden. Es ermöglicht Projektträgern, deren geplante Windenergieanlagen, Vergärungsanlagen, Anlagen zur Strom- bzw. Biomethanerzeugung aus Biogas dem ICPE-Genehmigungsverfahren unterliegen, eine einzige, gebündelte ICPE-Betriebsgenehmigung zu erhalten, die zugleich die Baugenehmigung, die Betriebsgenehmigung, die Rodungsgenehmigung und die Ausnahmeerteilung in Bezug auf das Störungsverbot geschützter Arten umfasst.

Die Testphase für dieses konzentrierte Genehmigungsverfahren, das von den jeweiligen Regionaldirektionen Umwelt, Raumordnung und Wohnungswesen (DREAL) gesteuert wird, ist auf drei Jahre ausgelegt. Geplant ist, am Ende des Jahres eine erste Bilanz dieses neuen Verfahrens zu ziehen, das dazu beitragen soll, für die Projektträger die Fristen zu verkürzen, um schneller einen Gesamtentscheid zu erhalten und die Anzahl der zuständigen Ansprechpartner bei den Behörden zu begrenzen.
Im Bestreben, die Rahmenbedingungen für Unternehmen in Frankreich zu vereinfachen, wurde zudem eine weitere Verordnung (auf Französisch) veröffentlicht, mit der ein so genanntes Projektzertifikat (certificat de projet) probeweise in vier französischen Regionen (Aquitaine, Bretagne, Champagne-Ardenne, Franche-Comté) eingeführt werden soll. Ziel dieser Maßnahme ist es, Projektträgern die Möglichkeit zu eröffnen, solch ein Projektzertifikat zu beantragen, um eine bessere Übersicht über die Genehmigungsverfahren und Regelungen zu erlangen, die im Rahmen ihrer jeweiligen Projekte zu durchlaufen bzw. zu befolgen sind, sowie über die entsprechenden Bearbeitungsfristen.

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