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Information zu Genehmigungsverfahren nach Verabschiedung des Gesetzes Loi Brottes

Der Generaldirektor für Energie und Klima und die Generaldirektorin für Risikoprävention des französischen Umweltministeriums haben an die Präfekten der Regionen ein Informationsschreiben (auf Französisch) zu den nach der Veröffentlichung des Gesetzes Loi Brottes (auf Französisch) geltenden Genehmigungsverfahren für Windenergieprojekte gerichtet. Das Schreiben erklärt insbesondere die neuen Regelungen, die nach der Aufhebung der Windeignungsgebiete (ZDE) und der 5-WEA-Regel gelten und geht auf einige, bis dahin noch unklare, juristische Bestimmungen ein. Die Einspeisevergütung kann nun für alle Windparkprojekte beantragt werden, ohne Einschränkung mit Blick auf den Standort oder die Anzahl der Anlagen.

Außerdem wird die Frage der in Prüfung befindlichen, der bestehenden bzw. angefochtenen Windeignungsgebiete erläutert. Bei den in Prüfung befindlichen ZDE werden alle weiteren Verfahren eingestellt. Einspruchsverfahren gegen ZDE laufen hingegen weiter, während bestehende ZDE ihre Gültigkeit für bereits in Betrieb genommene Windparks behalten. Das Schreiben enthält darüber hinaus Angaben zur ICPE-Betriebsgenehmigung, die nun die im Windregionalplan festgeschriebenen Windeignungszonen „berücksichtigen“ muss. Projekte, die sich außerhalb einer solchen Zone befinden, werden nicht automatisch abgelehnt, müssen jedoch sehr detailliert begründet werden.

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