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ICPE-Verfahren für WEA bestätigt – Ausnahmeregelung beim Küstengesetz ausgeschlossen

Mit einer Entscheidung vom 26. Dezember 2012 hat das Oberste Verwaltungsgericht die Verordnung 2011-984 vom 23. Juli 2011, mit deren Inkrafttreten Windenergieanlagen dem ICPE-Verfahren unterliegen, und damit auch eine Entscheidung vom 13. Juli 2012 erneut bestätigt. Nach dem seinerzeit von zwei Projektentwicklern eingereichten Ersuchen, die Verordnung aufzuheben, hatte der Windenergieverband France Énergie Éolienne (FEE) ebenfalls die Aufhebung der Verordnung juristisch durchsetzen wollen.

Die Argumentationslinie beider Entscheidungen stützt sich unter anderem auf einen Bericht des INERIS-Instituts von Dezember 2011, um zu untermauern, dass die Errichtung und der Betrieb von Windparks Risiken und Einschränkungen nach sich ziehen können, die die Anwendung des ICPE-Verfahrens rechtfertigen. Zudem wird in der Entscheidung die Auffassung vertreten, dass die Anwendung des ICPE-Verfahrens bei Windenergieanlagen kein Hindernis für den Ausbau der Windenergie darstellt.

Weiterhin hat die französische Regierung jedwede Ausnahmeregelung beim Küstengesetz auf dem Festland, anders als für die Überseegebiete, in einer Antwort auf die Anfrage der Abgeordneten Pascale Got (auf Französisch) ausgeschlossen. Das Oberste Verwaltungsgericht wiederum hat in einer Entscheidung vom 14. November 2012 den Beschluss vom 28. Januar 2011 bestätigt, in dem das Verwaltungsgericht von Nantes eine Baugenehmigung für einen Windpark mit der Begründung, dass sie im Widerspruch mit dem Küstengesetz steht, aufgehoben hatte.

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