Gesetzentwurf zu Architektur und Kulturerbe: Einschränkungen für Windenergie wurden gestrichen
Die französische Nationalversammlung (Assemblée nationale) hat am 22. März in zweiter Lesung den Gesetzentwurf zu Gestaltungsfreiheit, Architektur und Kulturerbe (auf Französisch) verabschiedet. Artikel 33 bis A (auf Französisch), der vom Senat eingeführt worden war und einschränkende Bestimmungen für Windenergieprojekte enthalten hatte, ist von den Abgeordneten aus dem Gesetzentwurf entfernt worden (auf Französisch). Der vom Senat abgesegnete Paragraph sah vor, alle Windenergieprojekte den Architekten der nationalen Organisation Architectes des bâtiments de France (ABF) zur Genehmigung vorzulegen, die von einem denkmalgeschützten oder historischen Bauwerk aus sichtbar sind bzw. sich im Umkreis von 10 km zu einem solchen Bauwerk befinden.
Ein vom parlamentarischen Ausschuss für kulturelle Angelegenheiten verabschiedeter Änderungsantrag (auf Französisch) beabsichtigte, dass die Windparkprojekte anstatt der ABF nun dem Regionalausschuss für Kulturerbe und Architektur (commission régionale du patrimoine et de l’architecture) zur verpflichtenden Stellungnahme vorgelegt werden sollten. Dem französischen Windenergieverband France Énergie Éolienne (auf Französisch) zufolge stelle die Entfernung des Paragraphen ein positives Zeichen dar und bestätige den politischen Wunsch, den Ausbau der Windenergie und die Energiewende in Frankreich zu unterstützen.
Der französische Erneuerbaren-Verband (Syndicat des énergies renouvelables; auf Französisch) gab an, dass diese Maßnahme zahlreiche Projekte zum Erliegen gebracht hätte und darüber hinaus nicht gerechtfertigt sei, da sich die Träger eines Windparkprojekts bereits mit den Architekten der ABF austauschen würden. Der Gesetzestext wurde am 23. März zur zweiten Lesung an den Senat übergeben.