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Gesetz zur Öffentlichkeitsbeteiligung in Kraft getreten

Das Gesetz über die Umsetzung des Prinzips der Öffentlichkeitsbeteiligung (auf Französisch) wurde am 28. Dezember 2012 im französischen Amtsblatt veröffentlicht. Es sieht vor, dass die Öffentlichkeit über alle Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben, informiert und an der Entscheidungsfindung beteiligt wird. Die der Öffentlichkeit unterbreitete Maßnahme kann von der Regierung, dem Gesetzgeber, von lokalen Verwaltungsbehörden oder auch unabhängigen Behörden wie der Atomsicherheitsbehörde ASN ausgehen. Mit diesem Gesetz wird auch der neue Nationalrat für die ökologische Wende (Conseil National de la Transition Ecologique) geschaffen. Der Rat soll nicht nur über alle Maßnahmen zur Umsetzung der ersten Umweltkonferenz wachen, sondern auch zu Gesetzestexten, strategischen Dokumenten, nationalen Szenarien und Ausführungsplänen konsultiert werden. Die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Rates werden dieses Jahr noch im Zuge einer Verordnung bestimmt werden.

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