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Genehmigung küstenferner Offshore-Windparks fraglich

Meldungen zufolge, die Mitte April durch die Presse gingen, hat das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) Mitte März in einem Schreiben an betroffene Projektentwickler mitgeteilt, dass Offshore-Windparkprojekte in den Zonen 3, 4, und 5 in der Nordsee (Karte) bis auf Weiteres keine Genehmigung erhalten werden. Die Einleitung von Planfeststellungsverfahren in diesen Gebieten sei vorerst ausgesetzt worden. Es handelt sich dabei um rund 40 geplante Offshore-Windparkprojekte, die in der Regel in einer Entfernung von mehr als 100 km von der Küste liegen. Bereits genehmigte Projekte seien hingegen nicht betroffen, betonte das BSH. Vor dem Hintergrund der im Zuge der EEG-Novelle im vergangenen Jahr korrigierten Ausbauziele im Bereich der Offshore-Windenergie (6,5 GW bis 2020 bzw. 15 GW bis 2030) ließen sich dem BSH zufolge die Ziele auch ohne Windparks in küstenfernen Gewässern erreichen.

Allein im laufenden Jahr dürften insgesamt 3 GW Offshore-Kapazitäten neu in Betrieb genommen werden, so dass die installierte und in Betrieb befindliche Offshore-Leistung am Ende des Jahres die 4-GW-Marke überschreiten dürfte. Zudem seien die Kosten für die Errichtung und die Netzanschlüsse in diesen küstenfernen Gebieten besonders hoch. Diese Einschätzung wird, so die Pressemeldungen, auch von der für die Koordination der Netzanschlüsse zuständigen Bundesnetzagentur (BNetzA) geteilt. Die meisten der betroffenen Projekte befinden sich derzeit noch in einem frühen Entwicklungsstadium. Allerdings hat die Offshore-Branche mit Unmut auf diese Ankündigung reagiert und sieht bereits getätigte Investitionen, die sie auf mehr als 100 Mio. € beziffert, sowie künftige Investitionen gefährdet. Die Ausbauziele seien nicht ambitioniert genug und Arbeitsplätze in der noch jungen Offshore-Branche, die gerade erst beweise, was sie leisten könne, würden aufs Spiel gesetzt. Einige Projektierer, so hieß es, erwägen zudem möglicherweise die Einleitung juristischer Schritte gegen die Entscheidung des BSH.

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