Externes Hintergrundpapier: Genehmigungsverfahren für Onshore-Windparks in Frankreich
Das Deutsch-französische Büro für die Energiewende (DFBEW) veröffentlicht in Zusammenarbeit mit BMH Avocats ein Hintergrundpapier zu folgendem Thema:
Genehmigungsverfahren für
Onshore-Windparks in Frankreich
Onshore-Windparks unterliegen seit Inkrafttreten des französischen Umweltgesetzes Nr. 2010-788 vom 12. Juli 2010 (loi portant engagement national pour l’environnement) den Vorschriften als umweltgefährdend eingestufte Anlagen (Installations classées pour la protection de l’environnement, ICPE). Seit einer Reform 2017 bedürfen die Windenergieanlagen einer Umweltgenehmigung, die verschiedene Einzelgenehmigungen ersetzt.
In diesem externen Hintergrundpapier von BMH Avocats werden die folgenden Punkte behandelt:
- Die Umweltgenehmigung und die damit verbundenen gesetzlichen Verpflichtungen
- Bestimmungen für die Flächensicherung
- Anschluss der Windparks an das Verteil- und Übertragungsnetz