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Entwurf des Energiewendegesetzes: Punkte zur Windenergie

Der Entwurf des Energiewendegesetzes (auf Französisch), der sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindet, betrifft in etlichen Punkten die Windenergie. Eine Liste, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat, jedoch die wichtigsten Punkte auflistet, die in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden bzw. in der Folge zuweilen wieder gestrichen wurden, gibt einen Überblick über die Maßnahmen, die den Bereich der Windenergie betreffen. Einige der Änderungen werden als negativ für den weiteren Windenergieausbau betrachtet, andere wurden von der Branche positiv aufgenommen.

Ein vom Senator Jean Germain (PS) eingebrachter und vom Senat angenommener Änderungsvorschlag (auf Französisch) legt einen pauschalen Mindestabstand zwischen Windenergieanlagen und Bebauungen von 1.000 m fest, um, wie es hieß, die Anwohner zu schützen. Dieser Änderungsvorschlag wurde trotz negativer Stellungnahme seitens des Ausschusses für Nachhaltigkeit und der Regierung verabschiedet. Der französische Verband für erneuerbare Energien (SER) verwies darauf, dass eine Umfrage bei seinen Mitgliedern ergeben habe, dass solch eine Regelung rund 90 % der Projekte betreffen würde und ein Großteil der Projekte damit zu scheitern drohe. Ein weiterer Änderungsvorschlag (auf Französisch) des Senators Jean Germain, der ebenfalls angenommen wurde und als negativ für die Windenergie betrachtet wird, sieht vor, dass Projektentwickler gegenüber Privatpersonen, Grundstückseigentümern oder Verpächtern, mit denen sie einen Vorpachtvertrag abschließen wollen, eine Warnpflicht haben und Letzteren ein 30-tägiges Widerrufsrecht eingeräumt wird. Gleiches gilt für eine Änderung (auf Französisch), die eine Zustimmung seitens der EPCI (öffentliche Institution interkommunaler Zusammenarbeit) oder der Gemeinde, in der ein Windpark errichtet werden soll, erfordert, wenn sich der Bebauungsplan (plan local d’urbanisme - PLU) in Ausarbeitung befindet. Eine weitere Änderung (auf Französisch) sieht vor, dass Regionalwindpläne (schémas régionaux éoliens - SRE) nicht verabschiedet werden können, wenn drei Fünftel der EPCI der Region, die die Hälfte der Gesamtbevölkerung ausmachen, sich innerhalb der Konsultationsphase dagegen aussprechen. Die Möglichkeit für Kommunen und Verbandsgemeinden, Anteile an Erneuerbaren-Projektgesellschaften in Form einer SA oder einer SAS über die Zustimmung der jeweils beschlussfassenden Organe zu übernehmen, wird in einer weiteren Änderung (auf Französisch) vorgesehen. Zudem wurde ein Änderungsvorschlag (auf Französisch) angenommen, der die Projektgesellschaften von Erneuerbaren-Projekten verpflichtet, den Gebietskörperschaften und Bürgern Anteile anzubieten.

Ein Änderungsvorschlag (auf Französisch), der die Netzanschlussfrist für Erneuerbaren-Anlagen an das Verteilnetz innerhalb der regionalen Erneuerbaren-Netzanschlusspläne (schémas régionaux de raccordement des énergies renouvelables au réseau - S3RENR) auf 18 Monate begrenzt und angenommen wurde, ist von der Windbranche begrüßt worden. Eine weitere Änderung (auf Französisch) führt bei der Anlagenleistung einen Spielraum von +/- 10% zwischen dem Antrag auf Einspeisevergütung und dem eigentlichen Vertrag über die Einspeisevergütung ein, wobei dies sowohl für die feste Einspeisevergütung als auch für das Prämienmodell gilt. Ein von der Regierung unterbreiteter Änderungsvorschlag (auf Französisch) zur besseren Vereinbarkeit zwischen Windenergieausbau und Wahrung des verteidigungspolitischen Auftrags wurde mit einem Vorbehalt mit Blick auf eine ausstehende Formulierungsänderung verabschiedet.

Der Artikel (auf Französisch), der eine Entschädigung von Einwohnern einführen sollte, die in der Nähe von Windparks wohnen, und welcher vorübergehend Eingang in den Gesetzentwurf gefunden hatte, wurde hingegen wieder aus dem Entwurf entfernt. Dies gilt ebenfalls für einen Artikel (auf Französisch), der vorsah, die 5-WEA-Reglung sowie die Windeignungsgebiete (zones de développement éolien - ZDE), die im Zuge der Loi Brottes im Jahr 2013 abgeschafft worden waren, wieder einzuführen. Diese Regelungen waren Mitte Januar vom Ausschuss für Nachhaltigkeit verabschiedet worden. Der französische Windenergieverband France Énergie Éolienne (FEE) hat Ende Februar eine Bewertung (auf Französisch) veröffentlicht, die die einzelnen Punkte auf ihre möglichen Auswirkungen hin beleuchtet.

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