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Entwurf des Änderungserlasses für die Wind-ICPE-Genehmigung zur Konsultation freigegeben

Die Generaldirektion Risikoprävention (Direction générale de la prévention des risques - DGPR) des französischen Umweltministeriums (MEDDE) hat vom 9. bis zum 30. Oktober eine Konsultation (auf Französisch) zum Entwurf des Änderungserlasses (auf Französisch) durchgeführt, der sowohl den Erlass vom 26. August 2011 zur ICPE-Genehmigungspflicht für Windenergieanlagen als auch den Erlass vom 26. August 2011 zur Verpflichtung zur Bildung finanzieller Rücklagen für den Rückbau abändern wird. Ziel des Änderungserlasses ist es, die Voraussetzungen für die Errichtung von Windenergieanlagen und die im Zusammenhang mit den finanziellen Rücklagen geltenden Auflagen ab dem 1. Januar 2015 flexibler zu gestalten.

Der Gesetzestext sieht unter anderem vor, eine Änderung bei den Prüfmodalitäten für Windenergieprojekte in der Nähe von Wetterradaranlagen einzuführen. So soll „unterhalb der Mindestabstandsentfernung zu Wetterradaranlagen keine Stellungnahme des französischen Wetterdienstes Météo-France mehr erforderlich sein, sofern der Betreiber auf der Grundlage einer vom Staat anerkannten Methode nachweisen kann, dass die Auswirkungen seines Windparks die vom Erlass festgelegten Zulässigkeitskriterien einhält“, erklärte das französische Umweltministerium. Die von den Behörden vorgesehenen technischen Kriterien für die fraglichen Modellierungen werden jedoch von einem Teil der Windbranche angefochten. Der Gesetzestext verbietet jedoch, sofern keine anderslautende Stellungnahme von Météo-France vorliegt, die Errichtung von Windenergieanlagen innerhalb der neu festgelegten „Schutzbereiche“ von 5 km für Radarfrequenzband C, von 10 km für Radaranlagen mit dem Frequenzbereich S und von 4 km für Radarfrequenzband X. Darüber hinaus liefert der Änderungserlass genauere Angaben zum Rückbau von Windenergieanlagen. Während die Verpflichtung zum Rückbau bisher das „System zur Netzanbindung“ umfasste, soll es künftig beim Rückbau an dieser Stelle um „die Verteilerstation und die Kabel in einem Radius von 10 Metern rund um die Windenergieanlagen und die Verteilerstation“ gehen. Zudem sieht der Änderungserlass vor, den Turnus für die Anpassung der finanziellen Rücklagen von einem auf fünf Jahre heraufzusetzen. Dies erfolgt dem Ministerium zufolge „mit dem Ziel einer Angleichung an die Auflagen, die für andere umweltgefährdende ICPE-Anlagen gilt, die der Verpflichtung zur Bildung finanzieller Rücklagen unterliegen“.

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