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Deutsche Übersetzung des französischen Erlasses zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen vom 23. April 2018

Am 4. Mai 2018 wurde ein neuer Erlass (auf Französisch) zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen im Amtsblatt der französischen Republik veröffentlicht. Der Text war bereits am 23. April 2018 verabschiedet worden und ersetzt bzw. ändert insbesondere den Erlass zur Kennzeichnung von Windenergieanlagen vom 13. November 2009 sowie den Erlass zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen vom 7. Dezember 2010.

Der Text setzt erstmalig Kennzeichnungsregeln speziell für Windkraftanlagen (WKAs) auf See fest. Zudem wird eine Reihe von Bestimmungen zur Kennzeichnung von WKAs an Land angepasst mit dem Ziel, die visuelle Beeinträchtigung der Anwohner durch Lichtsignale zu reduzieren. Zu den Neuerungen für On- und Offshore-Anlagen gehört insbesondere die Verpflichtung, bei blitzenden Feuern die Blinkfolge aller Anlagen innerhalb eines Windparks zu synchronisieren. Zudem wird die Möglichkeit eröffnet, bestimmte Anlagen innerhalb eines Windparks bei Dunkelheit mit Stand- statt Blinklicht oder einem blitzendem Feuer mit geringerer Lichtstärke zu kennzeichnen sowie bei Tag nur die am Rande des Windparks platzierten Anlagen zu befeuern.

Das Originaldokument auf Französisch kann hier abgerufen werden.

Die Übersetzung steht Mietgliedern des DFBEW wie gewohnt kostenlos zur Verfügung und kann von Nichtmitgliedern für 350 € (zzgl. MwSt.) erworben werden.

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