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Deutsche Flugsicherung plant keine Änderung der 15-km-Abstandsregelung

Nachdem zwei Gutachten mit Bezug auf das Funkfeuer Michaelsdorf in Schleswig-Holstein in den vergangenen Monaten zu dem Ergebnis kamen, dass ein Sicherheitsabstand von 3 km zwischen Windenergieanlage und naheliegender Funkfeueranlage ausreichen würde und der von der Deutschen Flugsicherung (DFS) angewandte 15-km-Sicherheitsabstand nicht erforderlich sei, um Störungen des Flugbetriebs zu vermeiden, hat die DFS eines der Gutachten, das Anfang März veröffentlichte „Gutachten zur Interaktion von Windenergieanlagen und DVOR-Anlagen der Flugsicherung“, überprüfen lassen. Ergebnis der Überprüfungen durch die Ohio University und die französische École Nationale de l’Aviation Civile (ENAC) ist, dass die durchgeführten Messungen am Funkfeuer von Michaelsdorf zwar nicht anzuzweifeln seien, jedoch seien diese nicht ausreichend belastbar und damit auch nicht übertragbar. Darüber hinaus sei nicht nachgewiesen, dass von Windenergieanlagen jenseits der 3-km-Grenze um das Funkfeuer Michaelsdorf keine nennenswerten Störauswirkungen auf die Navigationssignale ausgehen.

Vor diesem Hintergrund teilte die DFS Anfang August mit, dass sie ihre bisherige Berechnungsmethode zur Bewertung des Störungspotentials von Windenergieanlagen auf Funknavigationsanlagen und damit die bisherige Abstandsregelung von 15 km beibehalten werde. Man sei zudem, so hieß es, verpflichtet, sich an die Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrorganisation (ICAO) zu halten, die Standards diesbezüglich festlegt. Der Geschäftsführer der DFS, Klaus-Dieter Scheuerle, sprach sich dafür aus, die Satelliten-Navigation verpflichtend einzuführen, um die Problematik mit Blick auf Windenergieanlagen zu beheben.

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