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Das Oberste Verwaltungsgericht entscheidet über Windenergietariferlass

Das Oberste französische Verwaltungsgericht hat am 28. Mai sein Urteil in dem 2009 vom Verein der Windenergiegegner Vent de Colère eingeleiteten Verfahren gegen den Windenergietariferlass 2008 verkündet. Der Windenergietariferlass, dessen Fördermechanismus von besagtem Verein als unzulässige staatliche Beihilfe erachtet wurde, war seinerzeit in Frage gestellt worden und vom Obersten Verwaltungsgericht 2012 an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) geleitet worden. Dieser hatte im vergangenen Dezember den Fördermechanismus für die Windenergie in Frankreich als staatliche Beihilfe qualifiziert. Wenig überraschend kam der öffentliche Berichterstatter des Obersten Verwaltungsgerichts am 7. Mai zu dem Schluss, dass der Fördermechanismus den Beihilfetatbestand erfüllt. Zugleich wurde die Möglichkeit der Rückzahlung von Zinsen in den Raum gestellt. Das Oberste Verwaltungsgericht hat nun am 28. Mai seine Entscheidung gefällt und den Windenergietariferlass aus dem Jahr 2008 aufgehoben, ohne jedoch auf die Frage der Zinsrückzahlung, die aufgeworfen worden war, einzugehen. Das Gericht hat weiterhin den Antrag auf Aufschub der aufhebenden Wirkung der Entscheidung abgelehnt. Das französische Umweltministerium, das im Oktober 2013 bei der Europäischen Kommission die Notifzierung des Fördermechanismus für die Windenergie eingeleitet hatte, die diese im März dann auch positiv beschieden hatte, hatte der Energieregulierungsbehörde (Commission de régulation de l’énergie - CRE) bereits am 19. Mai den Entwurf eines neuen, ersetzenden Windenergietariferlasses zur Prüfung vorgelegt und den Entwurf auch an den Obersten Energierat (Conseil supérieur de l’énergie - CSE) übermittelt, der den Erlassentwurf am 4. Juni absegnete. Die französische Umweltministerin Ségolène Royal unterzeichnete (auf Französisch) daraufhin am 5. Juni den neuen Erlass, der nun in Kürze im offiziellen Amtsblatt veröffentlicht werden dürfte. Dieser neue Windenergietariferlass wird den neuen Windenergieprojekten dieselben Bedingungen mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit bieten wie der vorherige, nunmehr aufgehobene Erlass aus dem Jahr 2008, hieß es seitens des Ministeriums.
Eine weiterführende Frage bezüglich der Rückerstattung der CSPE-Umlage im Falle einer Annullierung des Erlasses, die im Zuge des Aufhebungsverfahrens des alten Tariferlasses aufgeworfen worden war, wurde von der CRE in einer Entscheidung (auf Französisch) vom 28. Mai im Nachgang zur Aufhebung des Tariferlasses abgewiesen.

Das DFBEE hat ein Hintergrundpapier zum gesamten Verlauf des Verfahrens und der Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts, den Windenergietariferlass aus dem Jahr 2008 nunmehr aufzuheben, veröffentlicht.

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