fullscreen

Mitgliederbereich

> > > > Brüssel gibt nachträglich grünes Licht für die Offshore-Förderung

Brüssel gibt nachträglich grünes Licht für die Offshore-Förderung

Mitte April hat die Europäische Kommission mitgeteilt, dass die geplante Förderung zur Errichtung von insgesamt 20 Offshore-Windparks in Deutschland im Einklang mit den im vergangenen Jahr verabschiedeten EU-Beihilfeleitlinien steht. Somit wurde die letzte Unsicherheit rund um die Fördermöglichkeit über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 für 17 Windparks in der Nordsee und drei Windparks in der Ostsee (20 Einzelentscheidungen), deren Kapazität sich insgesamt auf rund 7 GW beläuft, ausgeräumt.

Die Prüfung war erforderlich geworden, da die Parks jeweils die in den Leitlinien festgelegte Höchstgrenze für die installierte Leistung von 250 MW überschreiten. Bei der Frage, ob eine Förderung auf Grundlage des von der EU-Kommission bereits genehmigten EEG 2014 zulässig ist, wurde insbesondere geprüft, ob sich die Beihilfen auf das für die Verwirklichung der Investition erforderliche Maß beschränken. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) begrüßte die Entscheidung und den Umstand, dass große Offshore-Windparkprojekte wie andere erneuerbare Energien auch nach dem EEG 2014 gefördert werden können. Damit hätten die Entwickler der betreffenden Windparks nunmehr abschließende Planungs- und Rechtssicherheit. Es wird davon ausgegangen, dass die Windparks spätestens bis Ende 2019 in Betrieb gehen und dann jährlich ca. 28 TWh Strom erzeugen.

ZURÜCK ZU DEN NACHRICHTEN