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Bayern verabschiedet neuen Windenergieerlass

Der bayrische Ministerrat hat Ende Dezember 2011 einen neuen Windenergieerlass verabschiedet. Die „Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen in Bayern“ enthalten u.a. Neuregelungen in puncto Raumordnung und Regionalplanung, Flächennutzungs- und Bauleitplanung sowie dem Waldrecht. Die Hinweise sind nach ihrer Einführung für die Behörden in Bayern verbindlich. Die Dauer der Genehmigungsverfahren verkürzt sich mit dem neuen Erlass von zehn auf drei Monate. Ebenso ist künftig zur Genehmigung von WEA kein Lärmgutachten mehr notwendig, wenn die Anlage mehr als 1.000 Meter von der nächsten Wohnbebauung entfernt ist. Der immissionsschutzrechtliche Teil des Windenergieerlasses enthält neue Bestimmungen zur Antragstellung sowie zu den einzuhaltenden Abständen. Im Bereich Naturschutz werden Hinweise zur Standorteignung, zu Kompensationserfordernissen, die erstmals einheitlich geregelt werden, sowie zum Umfang der artenschutzrechtlichen Prüfung gegeben. Zudem ist die Errichtung von WEA in Landschaftsschutzgebieten und Naturpark-Schutzzonen künftig möglich.

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