fullscreen

Mitgliederbereich

> > > > Baustopp für Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein bis Herbst 2018 bestätigt

Baustopp für Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein bis Herbst 2018 bestätigt

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat am 22. November 2017 die vorläufige Unzulässigkeit von neuen Windenergieanlagen laut Landesplanungsgesetz (Windkraftanalen-Moratorium) bestätigt. Das Moratorium war ursprünglich bis zum 5. Juni 2017 befristet und wurde im April vom Landtag bis zum 30. September 2018 verlängert. Über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Moratoriums hatte das Verwaltungsgericht bereits im September 2015 entschieden. Im Mittelpunkt des aktuellen Verfahrens stand die Frage, ob auch die Verlängerung des Moratoriums verfassungsgemäß oder ein nicht vertretbarer Eingriff in die Rechte der Investoren ist. Das Verwaltungsgericht urteilte nun: Zwar bestünden Eingriffe in die Rechte der Investoren, die Klage gegen die Verlängerung eingereicht hatten, das Gericht sei aber der Ansicht, dass diese trotz der Verlängerung noch verhältnismäßig seien. Die befristete Bausperre hatte die Landesregierung 2015 beschlossen, weil das Oberverwaltungsgericht Schleswig die 2012 erstellten Regionalpläne und damit die Ausweisung von Windeignungsgebieten aufgrund verschiedener Rechtsfehler für unwirksam erklärt hatte. Die Errichtung von Windkraftanlagen wäre demnach fast überall in Schleswig-Holstein möglich. Das Moratorium dient in erste Linien dazu, Zeit für die Erarbeitung neuer Regionalpläne zu schaffen, die voraussichtlich 2019 rechtssicher vorliegen werden.

ZURÜCK ZU DEN NACHRICHTEN