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Auswahl der Zonen für Offshore-Windenergieanlagen: Sicherheitsmaßnahmen und öffentliche Konsultation

Das französische Ministerium für Umwelt, Energie und Meeresangelegenheiten (MEEM) hat am 11. Juli 2016 einen technischen Leitfaden (auf Französisch) zu Sicherheitsmaßnahmen veröffentlicht, die für die Planung eines Offshore-Windparks angewendet werden müssen. Die darin enthaltenen Anweisungen beziehen sich in erster Linie auf maritime Sicherheitsmaßnahmen, die bereits bei der Auswahl der für den Bau von Offshore-Windparks in Frage kommenden Gebiete zu beachten sind. Sie wenden sich hauptsächlich an maritime Behörden und sind ebenfalls bei der Bearbeitung von Projektanträgen zu berücksichtigen. Die Bestimmungen beziehen sich beispielsweise auf den Sicherheitsabstand zwischen den Anlagen und den Zonen des Schiffsverkehrs.
Die Eigenschaften des in der Nähe der Offshore-Anlagen zu installierenden Kardinalsystems werden ebenfalls aufgeführt.

In Bezug auf das Gebiet vor der Küste Dunkerques im Norden Frankreichs, das die Grundlage für die dritte Ausschreibungsrunde für Offshore-Windenergieanlagen, die am 4. April 2016 für angekündigt (auf Französisch) worden war, bildet, wurden die Präfekten des Ärmelkanals und der Nordsee sowie der Region Nord-Pas-de-Calais-Picardie beauftragt, die örtlichen Konsultationsverfahren zu koordinieren. Mithilfe dieser Anhörungen soll das Gebiet näher eingegrenzt werden, um dort einen Offshore-Windpark mit mindestens 500 MW zu planen. Ein öffentliches Anhörungsverfahren (auf Französisch) war bis zum 31. Juli 2016 durchgeführt worden, und der Öffentlichkeit sind technische und thematische Übersichten (auf Französisch) zur Verfügung gestellt worden. Diese dritte Ausschreibung für Offshore-Windenergieanlagen wird das Verfahren des sogenannten „Wettbewerbsdialogs“ (dialogue concurrentiel) anwenden, das auf Grundlage des Erlasses Nr. 2016-1129 vom 17. August 2016 (auf Französisch) neue Bestimmungen für die Planung und Genehmigung von Offshore-Windparks einführt. Dieses Verfahren sieht unter anderem vor, eine Vorauswahl an Bewerbern auf der Grundlage technischer und finanzieller Kriterien zu treffen sowie nach Austausch mit diesen Kandidaten den Inhalt des Lastenheftes anzupassen und auf diese Weise die Stichhaltigkeit der einzureichenden Anträge zu verbessern.

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