fullscreen

Mitgliederbereich

> > > > Ausschreibungen nach dem EEG 2016: BMWi legt Konzept zum Erhalt der Akteursvielfalt vor

Ausschreibungen nach dem EEG 2016: BMWi legt Konzept zum Erhalt der Akteursvielfalt vor

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat sein Eckpunktepapier zur
EEG-Novelle 2016 überarbeitet und Sonderregelungen für die Teilnahme von Bürgerenergiegesellschaften an den geplanten Ausschreibungen für Windenergieprojekte vorgestellt (Präsentation zum Eckpunktpapier). Auch wenn die europäischen Beihilferichtlinien für 2014-2020 die Möglichkeit vorsehen, Windparkprojekte mit einer installierten Leistung von maximal 6 MW bzw. maximal sechs Windenergieanlagen von den Ausschreibungen auszunehmen, sieht das Eckpunktepapier diese De-minimis-Regelung nicht vor.

Demzufolge werden auch kleine Bürgerprojekte von der Umstellung der Förderung für erneuerbare Energien auf Ausschreibungen betroffen sein, die mit der diesen Sommer vorgesehenen EEG-Reform vollzogen werden soll. Damit werden neue administrative Kosten und Risiken (z.B. Zuschlags- und Preisrisiko) verbunden sein, die zahlreichen Akteuren der Branche zufolge die Akteursvielfalt in Frage stellen und ein Problem für lokal verankerte Bürgergenossenschaften darstellen. „Privilegierten Bürgerenergiegesellschaften“ soll nun die Beteiligung an den Ausschreibungen erleichtert werden.

Diese Gesellschaften sollen aus mindestens zehn Bürgern bestehen, die jeweils nur einen Anteil von höchstens 10 % der Stimmrechte ausüben und insgesamt mindestens 51 % der Stimmrechte haben. Die Größe des teilnehmenden Bürgerprojekts ist dem Eckpunktepapier zufolge auf maximal sechs Windenergieanlagen bzw. 18 MW begrenzt. Unter diesen Voraussetzungen würden die Bürgergenossenschaften bereits vor der Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung an den Ausschreibungen teilnehmen können. Dem BMWi zufolge entfalle damit der größte Kostenfaktor. Für die anderen Projekte wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung als Teilnahmekriterium verlangt.

Nach dem Zuschlag sollen die Bürgergesellschaften zwei Jahre Zeit haben, diese Genehmigung einzuholen. Neben der Zustimmung des Grundeigentümers zur Nutzung der Fläche für den Bau eines Windparks müssten die Bürger laut Konzept ein Windgutachten vorweisen sowie eine Erstsicherheit in Höhe von 15 €/kW bei der Gebotsabgabe hinterlegen. Eine Zweitsicherheit in Höhe von weiteren 15 €/kW soll bei der Erteilung der Genehmigung hinterlegt werden. Der Gesetzentwurf zur EEG-Novelle befindet sich derzeit in der Ausarbeitung und soll „in Kürze“ den Bundesländern und betroffenen Akteuren zur Anhörung vorgelegt werden.

ZURÜCK ZU DEN NACHRICHTEN