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Ausschreibungen für Windenergie an Land erstmals unterzeichnet

Das französische Ministerium für den ökologischen und solidarischen Wandel (Ministère de la Transition écologique et solidaire, MTES) hat am 6. September 2018 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibung in diesem Jahr für Windenergie an Land bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Juni 2018. Bei einem Ausschreibungsvolumen von 500 MW wurden fünf Projekte mit einer installierten Leistung von 118 MW bezuschlagt. Es hatten neun Projekte mit 216 MW die Teilnahmebedingungen erfüllt. Der Zuschlagspreis wurde bisher nicht kommuniziert. Die meisten Zuschläge gingen an Bieter in der Region Hauts-de-France (zwei Zuschläge). Ein Repowering-Projekt hat aus dem Gebotstermin erfolgreich den Zuschlag erhalten.

Um sich auf diese neue Situation einzustellen hat die französische Energieregulierungsbehörde (Commission de régulation de l’énergie, CRE) am 28. August ein modifiziertes Lastenheft für die Ausschreibungen für Windenergie an Land veröffentlicht. Mit diesem neuen Lastenheft werden folgende Änderungen festgelegt:

Die dritte Ausschreibungsrunde wurde um vier Monate auf den 1. April 2019 und die vierte Runde um zwei Monate auf den 1. August verschoben. Zudem wurde ein neuer Höchstpreis von 7,1 ct/kWh für die dritte und vierte Runde sowie von 7,0 ct/kWh für die fünfte und sechste Runde definiert. Die Volumina wurden auf 630 und 752 MW für die fünfte und sechste Ausschreibungsrunden erhöht.

Als mögliche Ursachen für die niedrige Angebotsmenge wurde unter anderem die Entwicklung der Teilnahmebedingungen zwischen der ersten und zweiten Ausschreibungsrunde genannt. In der zweiten Ausschreibungsrunde konnte man nur mit einer vorliegenden Umweltgenehmigung teilnehmen. Anders war dies für die erste Ausschreibungsrunde geregelt, in der bereits die Kopie des Bescheides zur Einleitung des öffentlichen Anhörungsverfahrens für die Teilnahme an der Ausschreibung ausreichte. Aufgrund langer Bearbeitungszeiten von Klagen ist der Erhalt einer Umweltgenehmigung in Frankreich zeitintensiv. Deshalb ist wohl zudem auch ein unzureichendes Volumen genehmigter Projekte von Bedeutung für die Unterzeichnung der Ausschreibungsrunde. In diesem Kontext von Bedeutung ist darüber hinaus eine Entscheidung des französischen obersten Verwaltungsgerichts (Conseil d’État) von Dezember 2017, die Zuständigkeit des Präfekts der jeweiligen Region als Umweltbehörde aufgehoben hat. In einem Entwurf für einen Erlass wird den Missions régionales d’autorité environnementale (MRAE) diese Zuständigkeit übertragen. Das französische oberste Verwaltungsgericht muss den Erlasstext im Oktober prüfen. In der Zwischenzeit wurden folglich keine Umweltgenehmigungen für Windprojekte erteilt, was möglicherweise zu einer weiteren Verringerung der Volumen geführt haben könnte.

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